Der Audit liegt als PDF im Ordner, das Datum darauf ist neun Monate alt. Seitdem sind zwei Apps dazugekommen, das Theme wurde zweimal aktualisiert, der Checkout hat ein neues Zahlungs-Widget und die Kollektionsseiten haben ein Filter-Element bekommen. Ob der Shop heute noch erfüllt, was im PDF steht, weiß niemand.

Dahinter steckt eine Vorstellung, die sich hartnäckig hält: Barrierefreiheit sei ein Projekt mit Anfang und Ende. Man beauftragt eine Prüfung, arbeitet die Liste ab, hakt das Thema ab. Das Gesetz sieht das anders, und der technische Alltag eines Shopify-Shops erst recht.

Dieser Artikel ordnet ein, warum ein einmaliger Audit einen Tag beschreibt und keinen Zustand, welche Stellen im Shop Barrierefreiheit still wieder kaputt machen, was Werkzeuge davon finden können und was nicht, und wie ein Prüf-Rhythmus aussieht, der ohne Dauerprojekt auskommt. Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überhaupt verlangt und für wen es gilt, steht in BFSG ab 28.06.2025; hier geht es um den laufenden Betrieb danach.

Ein Audit beschreibt einen Tag, keinen Zustand

Ein Prüfbericht ist eine Momentaufnahme. Er sagt aus, dass eine bestimmte Auswahl von Seiten zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen einen bestimmten Kriterienkatalog geprüft wurde. Alles drei altert.

Die Seitenauswahl altert, weil neue Templates dazukommen und alte sich ändern. Der Zeitpunkt altert mit jedem Deploy. Und der Kriterienkatalog altert, weil sich der technische Maßstab weiterentwickelt. Ein Bericht, der drei dieser Bewegungen ignoriert, beschreibt nach einigen Monaten einen Shop, den es so nicht mehr gibt.

Das ist kein Argument gegen Audits. Ein gründlicher Durchgang mit Menschen und assistiver Technik findet Dinge, die kein Werkzeug findet, und er ist der richtige Einstieg. Er ist nur kein Zustandsnachweis für die Zeit danach.

Was das Gesetz verlangt, steht in einem Wort

§ 14 Absatz 3 BFSG formuliert die Pflicht als Dauerzustand: Der Dienstleistungserbringer gewährleistet, dass die Barrierefreiheitsanforderungen “stets erfüllt werden, wenn er eine Dienstleistung anbietet oder erbringt”. Der zweite Satz derselben Norm sagt, worauf sich dieses “stets” bezieht. Er verlangt, Veränderungen bei der Art und Weise der Erbringung der Dienstleistung, Veränderungen bei den geltenden Anforderungen und Änderungen der harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen gebührend Rechnung zu tragen.

Damit steht das Verlaufsdenken im Gesetzestext selbst. Nicht “einmal prüfen und dokumentieren”, sondern: Wenn sich Ihr Shop ändert, wenn sich die Anforderungen ändern oder wenn sich der Standard ändert, müssen Sie das nachvollziehen.

Absatz 4 zieht die Konsequenz daraus. Bei Nichtkonformität ergreift der Dienstleistungserbringer die erforderlichen Korrekturmaßnahmen. Und wenn die Dienstleistung den Anforderungen nicht genügt, informiert er darüber unverzüglich die Marktüberwachungsbehörde sowie die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, in denen er die Dienstleistung anbietet oder erbringt, mit Angaben zur Art der Nichtkonformität und zu den ergriffenen Maßnahmen. Für Shops, die in mehrere EU-Länder verkaufen, ist dieser zweite Teil der praktisch unangenehmere. Wo genau die Schwelle für diese Meldung liegt, also ab welchem Befund eine Dienstleistung im Sinne der Norm “nicht genügt”, ist eine Rechtsfrage und keine, die eine Agentur beantwortet. Praktisch relevant ist die Richtung: Diese Pflicht setzt voraus, dass Sie überhaupt mitbekommen, wenn etwas kaputtgeht.

Der Maßstab bewegt sich mit

Die konkreten Anforderungen stehen nicht im BFSG selbst, sondern in der Verordnung dazu. Deren § 3 knüpft die Erfüllung an den Stand der Technik und verpflichtet die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, regelmäßig eine Auflistung der wichtigsten zu beachtenden Standards, Konformitätstabellen und aktuelle Informationen zu den zu beachtenden Standards zu veröffentlichen. Das Wort “regelmäßig” ist hier der Punkt: Der Bezugsrahmen wird fortgeschrieben.

Für Shops kommt der branchenspezifische Teil hinzu. § 19 BFSGV verlangt bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr unter anderem, dass Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Genau diese Funktionen sind im Shopify-Kontext selten reiner Theme-Code. Sie kommen aus dem Checkout, aus Zahlungsanbietern, aus Login- und Konto-Komponenten, also aus Teilen, die sich ohne Ihr Zutun ändern.

Wo Regressionen in einem Shopify-Shop entstehen

Barrierefreiheit geht selten durch eine bewusste Entscheidung verloren. Sie geht verloren, weil jemand etwas anderes tut und die Nebenwirkung nicht sieht. Fünf Quellen decken den größten Teil ab.

Theme-Updates. Ein Update bringt neue Markup-Strukturen mit, und angepasste Sections, die einmal sauber waren, laufen an der neuen Basis vorbei. Wer ein stark angepasstes Theme fährt, hat hier die größere Angriffsfläche, weil mehr eigener Code an der Naht liegt.

Apps und eingebettete Widgets. Ein Bewertungs-Widget, ein Chat, ein Größenrechner, ein Cookie-Banner: Jedes davon rendert fremdes Markup in Ihre Seite. Sie haben es geprüft, als Sie es installiert haben. Der Anbieter aktualisiert es danach ohne Ankündigung.

Inhalte. Neue Produktbilder ohne Alternativtext, PDF-Datenblätter ohne Textebene, Kategoriebeschreibungen mit Überschriften-Ebenen, die aus dem visuellen Eindruck statt aus der Struktur gewählt wurden. Das passiert im Tagesgeschäft, ohne Deploy und ohne Ticket, und fällt deshalb bei einer deploy-gebundenen Prüfung durch das Raster.

Marketing-Elemente. Countdown-Banner, Popups, Layer über dem Inhalt, Landingpages aus einem Page-Builder. Sie entstehen unter Zeitdruck und gehen an der normalen Qualitätssicherung vorbei.

Und schließlich der Checkout. Zahlungsarten kommen dazu, Felder ändern sich, Fehlermeldungen werden neu formuliert. Das ist der Teil des Shops, in dem ein Bedienproblem am teuersten ist, und gleichzeitig der, den Sie am wenigsten selbst in der Hand haben.

Was ein automatischer Test findet und was er nicht findet

Automatisierte Prüfung ist nützlich und wird regelmäßig überschätzt. Sie prüft Regeln, die sich aus dem Markup ableiten lassen. Sie kann nicht beurteilen, ob eine Formulierung ihren Zweck erfüllt.

Abgedeckt

Automatisiert zuverlässig prüfbar

  • Fehlende Alternativtexte
  • Kontrastwerte in Text und Bedienelementen
  • Formularfelder ohne verknüpftes Label
  • Fehlende Sprachauszeichnung der Seite
  • Doppelte oder ins Leere zeigende IDs

Aufmerksamkeit

Automatisch nur angedeutet

  • Reihenfolge und Ebenen der Überschriften
  • Sichtbarkeit des Tastatur-Fokus im Theme
  • Bedienbarkeit von Karussells und Filtern
  • Fehlermeldungen im Checkout
  • Verhalten eingebetteter Widgets

Außerhalb

Nur mit Menschen zu beurteilen

  • Ob ein Alternativtext den Inhalt trifft
  • Verständlichkeit von Produkt- und Fehlertexten
  • Sinnvolle Reihenfolge beim Durchtabben
  • Nutzbarkeit mit Screenreader von Anfang bis Kauf
  • Ob eine Alternative den gleichen Weg erlaubt

Der praktische Schluss daraus ist nicht “Werkzeuge bringen nichts”, sondern eine Arbeitsteilung. Der automatische Teil läuft oft und billig und fängt Regressionen ab, die niemand bemerkt hätte. Der menschliche Teil läuft selten und gründlich und beantwortet die Fragen, die eine Regel nicht abbilden kann.

Ein Rhythmus, der zum Shop passt

Die Frage ist nicht “monatlich oder quartalsweise”, sondern: Welche Prüfung hängt an welchem Ereignis. Ein Shop, der zweimal im Jahr deployt, braucht etwas anderes als einer mit wöchentlichen Änderungen.

AnlassWas geprüft wirdWer prüft
Jede Änderung am Themeautomatisierte Regeln auf Startseite, Kollektion, Produkt, WarenkorbPipeline
Neue App, neues Widgetdie eingebundene Oberfläche, Tastaturbedienung, FokusMensch, einmalig
MonatlichStichprobe über die Kaufstrecke bis zum Checkout-EinstiegMensch mit Werkzeug
QuartalsweiseÄnderungen an Standards und Konformitätstabellen nachziehenMensch
Jährlich oder nach Relaunchvollständiger Durchgang inklusive assistiver Technikextern oder mit Betroffenen

Der wirksamste Einzelschritt in dieser Tabelle ist die erste Zeile. Eine automatisierte Prüfung, die bei jeder Theme-Änderung läuft, verhindert die Klasse von Fehlern, die sonst monatelang unbemerkt bleibt, und der laufende Aufwand danach ist gering. Welches Werkzeug dahinter steckt, ist zweitrangig, denn die verbreiteten Prüf-Engines bilden im regelbasierten Teil auf denselben Kriterienkatalog ab.

Was Sie mitschreiben sollten

Dokumentation klingt nach Selbstzweck, hat hier aber einen konkreten Adressaten. § 14 Absatz 1 Nummer 2 BFSG verlangt, dass der Dienstleistungserbringer die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt und der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich macht; Absatz 2 verlangt, sie aufzubewahren, solange die Dienstleistung angeboten wird. Absatz 5 verpflichtet dazu, der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die zum Nachweis der Konformität erforderlich sind.

Praktisch heißt das: Sie brauchen keine Aktenordner, aber eine nachvollziehbare Spur. Wann wurde was geprüft, mit welchem Werkzeug oder von wem, was war das Ergebnis, was wurde geändert. Ein Verlauf im Repository oder eine schlichte Tabelle reicht, solange sie fortlaufend geführt wird. Der Unterschied zwischen “wir prüfen regelmäßig” und einem Nachweis dieser Prüfungen ist genau die Spur.

Ein Punkt daran wird leicht übersehen. Die Information nach Anlage 3 ist öffentlich, und sie beschreibt einen Zustand. Wenn dieser Zustand nicht mehr stimmt, weil seit der Veröffentlichung Apps dazugekommen sind und der Checkout umgebaut wurde, dann steht auf Ihrer eigenen Website eine Aussage, die Sie selbst erzeugt haben und die niemand sonst belegen muss. § 14 Absatz 3 verlangt ohnehin, Veränderungen bei der Art und Weise der Erbringung Rechnung zu tragen; diese Information mitzuziehen ist der sichtbarste Teil davon. Sie gehört deshalb in denselben Rhythmus wie die Prüfungen und nicht in den Ordner mit den einmaligen Dokumenten.

Dazu kommt ein zweiter Dokumentationsfall. Wer sich darauf beruft, dass eine Anforderung eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale mit sich brächte, muss diese Beurteilung nach § 16 BFSG dokumentieren und ab der letzten Erbringung der Dienstleistung fünf Jahre aufbewahren, und nach Absatz 3 die zuständigen Marktüberwachungsbehörden unterrichten, auch die der anderen Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird. Die Ausnahme ist damit an Formalien geknüpft, die ihre Berufung nachprüfbar machen.

Wer durchsetzt, und was das für die Reaktionszeit heißt

Neben den Wegen, die das Wettbewerbsrecht ohnehin bereithält, gibt es im BFSG einen eigenen Auslöser, der nach unserer Einschätzung der wahrscheinlichere ist. § 32 BFSG gibt Verbrauchern ein Antragsrecht: Macht ein Verbraucher geltend, dass er ein Angebot wegen eines Verstoßes nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, hat die Marktüberwachungsbehörde ein Verfahren einzuleiten. Er kann damit auch einen anerkannten Verband oder eine qualifizierte Einrichtung beauftragen. Diese können den Antrag zudem selbst stellen, sofern der geltend gemachte Verstoß ihren satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt und sie das im Antrag darlegen; einer eigenen Rechtsverletzung bedarf es dann nicht.

Das verändert die Zeitachse. Der Auslöser ist nicht ein jährlicher Prüftermin, sondern ein einzelner Nutzer, der an einem beliebigen Dienstag nicht durch Ihren Checkout kommt. Wer erst dann anfängt zu suchen, verhandelt aus der schlechteren Position.

Der Bußgeldrahmen ist dabei gestaffelt, und die Staffelung wird oft verkürzt wiedergegeben. Nach § 37 Absatz 2 BFSG sind bis zu hunderttausend Euro nur in bestimmten Fällen möglich, darunter das Anbieten einer Dienstleistung entgegen § 14 Absatz 1. In den übrigen Fällen, etwa wenn die Information nach § 14 Absatz 4 Satz 2 unterbleibt, liegt der Rahmen bei bis zu zehntausend Euro. Beides sind Obergrenzen, keine Regelbeträge.

Kleinstunternehmen: was gilt und was nicht

Nach § 3 Absatz 3 BFSG gilt die Barrierefreiheitspflicht nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nummer 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn beschäftigten Personen, das entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt. Für einen Teil unserer Leser ist das die richtige Antwort auf die Frage nach dem Shop.

Die Ausnahme ist allerdings auf Dienstleistungen zugeschnitten. Wer daneben mit Produkten befasst ist, die selbst unter das BFSG fallen, sei es als Hersteller, Einführer oder Händler, bleibt insoweit in der Pflicht; § 16 Absatz 4 BFSG spricht Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind, ausdrücklich an. Für einen reinen Warenhändler mit gewöhnlichem Sortiment ist das kein Thema, für jemanden mit eigener Hardware oder E-Book-Lesegeräten schon.

Zwei Punkte gehören trotzdem dazu. Erstens ist die Schwelle keine Dauerlösung: Sie wird beim Wachstum überschritten, und zwar meistens, ohne dass jemand daran denkt. Zweitens wird die Übergangsregel in § 38 BFSG regelmäßig missverstanden. Sie erlaubt bis zum 27. Juni 2030 die Weiterverwendung von Produkten, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt wurden, und das unveränderte Fortbestehen von Verträgen, die vor diesem Datum geschlossen wurden. Sie ist keine Schonfrist für die Barrierefreiheit einer Website.

Der Aufbau, der ohne Projekt auskommt

Die nüchterne Reihenfolge ist kurz. Erstens: einmal gründlich prüfen lassen, mit Menschen und assistiver Technik, damit Sie einen belastbaren Ausgangspunkt haben. Zweitens: den regelbasierten Teil dieser Prüfung automatisieren und an jede Theme-Änderung hängen. Drittens: eine feste Regel für neue Apps und Widgets, dass die eingebundene Oberfläche vor dem Livegang mit der Tastatur bedient wird. Viertens: einen monatlichen Stichproben-Durchgang über die Kaufstrecke, kurz und dokumentiert. Fünftens: einmal im Quartal nachsehen, ob sich am Bezugsrahmen etwas geändert hat.

Keiner dieser Schritte ist groß. Zusammen ersetzen sie das Muster, bei dem alle zwei Jahre ein Projekt aufgesetzt wird, um einen Zustand wiederherzustellen, der zwischendurch niemandem aufgefallen ist. Der Aufwand verschiebt sich von wenigen teuren Blöcken zu vielen kleinen, und das ist die Form, in der er im Mittelstand tatsächlich stattfindet.

Wenn Sie wissen wollen, welche dieser Schritte bei Ihnen schon stehen, ordnen wir das als Formal-Check ein, ohne juristische Bewertung des Einzelfalls; wie das laufende Monitoring bei uns geschnitten ist, steht unter Compliance-Care. Für einen schnellen ersten Eindruck ist der Compliance-Check der kürzere Weg. Wenn Sie stattdessen konkret über Ihren Theme- und App-Stand sprechen wollen, schildern Sie ihn uns über das Kontaktformular.