Compliance Stand: 20. Juli 2026 5 Min Lesezeit

ElektroG ab 1. Juli 2026: Rücknahmesymbol und E-Zigaretten im Shop

Seit 1. Juli 2026 gelten neue Rücknahmepflichten nach ElektroG. Was Shopify-Händler mit Elektroartikeln oder E-Zigaretten jetzt im Shop anzeigen und zurücknehmen müssen.

Rund um den 1. Juli 2026 kursierte eine kurze Warnung: Jeder Online-Shop müsse jetzt Elektrogeräte zurücknehmen und ein neues Symbol anzeigen. In dieser Pauschalität stimmt das nicht. Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bringt zwei konkrete Neuerungen mit, die seit dem 1. Juli 2026 gelten, und beide sind gut abgrenzbar. Wer weiß, ob sie ihn betreffen, hat die Sache in einer halben Stunde erledigt.

Die zwei Neuerungen im Überblick

Erstens: Wer E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führt, muss diese als Altgeräte zurücknehmen, unabhängig von der Ladenfläche. Zweitens: Rücknahmepflichtige Händler müssen ihre Rückgabemöglichkeiten mit einem einheitlichen Rücknahmesymbol sichtbar machen, im Laden und im Online-Shop. Beides gilt seit dem 1. Juli 2026.

Wichtig ist die Vorfrage: Sind Sie überhaupt rücknahmepflichtig? Denn nur dann greifen die Anzeige- und Rücknahme-Pflichten in voller Breite. Diese Vorfrage klärt § 17 ElektroG, und für Online-Händler ist sie weniger offensichtlich, als sie klingt.

Wann ein Online-Shop rücknahmepflichtig ist

Nach § 17 ElektroG sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern rücknahmepflichtig. Für den stationären Handel ist das klar. Für den Fernabsatz gilt eine Besonderheit, die viele übersehen: Als Verkaufsfläche zählen hier alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Gemeint sind die Flächen, über die der Verkaufsvorgang durch Lagerung, Kommissionierung oder Verpackung abgewickelt wird.

Das verschiebt die Schwelle. Ein reiner Dropshipping-Shop ohne eigene Lagerfläche liegt anders als ein Händler mit eigenem Zentrallager. Wer ein Lager mit mehr als 400 Quadratmetern für Elektroartikel betreibt, ist rücknahmepflichtig und muss unentgeltlich Altgeräte annehmen, auch aus dem Fernabsatz heraus. Rechnen Sie hier genau nach Ihrer tatsächlichen Lager- und Versandfläche für Elektroartikel, nicht nach der Größe Ihres Büros.

E-Zigaretten: die Flächengrenze fällt weg

Für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer, einschließlich Einweg-Vapes, hat der Gesetzgeber die Flächengrenze gestrichen. Nach § 17 Absatz 1a ElektroG muss jeder Händler, der solche Produkte im Sortiment führt, sie als Altgeräte zurücknehmen, unabhängig von der Verkaufs- oder Lagerfläche. Die Rücknahme ist unentgeltlich und darf nicht an den Kauf eines neuen Produkts gekoppelt werden.

Das trifft eine Gruppe, die sich bisher nicht als klassischer Elektro-Händler gesehen hat. Wer im Shopify-Shop Vapes verkauft, fällt seit dem 1. Juli 2026 unter diese Pflicht, auch als kleiner Anbieter. Praktisch heißt das: eine Rückgabemöglichkeit einrichten, sie im Shop kommunizieren und die zurückgenommenen Geräte ordnungsgemäß der Entsorgung zuführen. Die Sammelstelle für die Rücknahme musste bis zum Stichtag eingerichtet sein.

Das neue Rücknahmesymbol im Shop

Rücknahmepflichtige Vertreiber müssen ihre Kundschaft nach § 18 ElektroG über die Rückgabe informieren, im Fernabsatz auf der Website leicht erkennbar und gut zugänglich. Neu ist die in § 18a ElektroG verankerte Vorgabe, die Sammel- und Rückgabestellen mit einem einheitlichen Symbol zu kennzeichnen, dessen Bedeutung sich aus der Anlage zum Gesetz ergibt. Ziel ist, dass Verbraucher die Rückgabe-Optionen leichter erkennen.

Für einen Shopify-Shop ist das eine überschaubare Aufgabe. Sie brauchen eine Informations-Seite zur Altgeräte-Rücknahme, verlinkt aus dem Footer und idealerweise im Bestellprozess erreichbar, auf der Sie die Rücknahme erklären und das vorgeschriebene Symbol einbinden. Behandeln Sie die Symbol-Grafik wie ein Rechts-Asset: die korrekte, aktuelle Fassung verwenden, nicht eine selbst nachgebaute Variante.

Was für den reinen Händler übrig bleibt

Wer keine Elektroartikel und keine E-Zigaretten verkauft, ist von alldem nicht betroffen. Wer Elektroartikel führt, aber unter der 400-Quadratmeter-Schwelle bleibt und keine Vapes verkauft, ist nicht zur Rücknahme verpflichtet und muss folglich auch das Rücknahmesymbol nicht führen. Die Pflicht knüpft an die Rücknahmepflicht an, nicht an das bloße Anbieten von Elektroartikeln.

Diese Abgrenzung ist der Kern gegen die Panik-Lesart. Nicht jeder Shop mit einem Ladekabel im Sortiment wird zur Rücknahmestelle. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge: Verkaufe ich E-Zigaretten? Dann Rücknahme, immer. Verkaufe ich sonstige Elektroartikel und überschreite ich mit Lager- und Versandfläche die 400 Quadratmeter? Dann Rücknahme und Symbol. Sonst nicht.

Wie Sie das sauber im Shop abbilden

Die technische Umsetzung ist Standard-Arbeit an einem Shopify-Shop: eine Info-Seite, ein Footer-Link, das korrekte Symbol, ein Hinweis im Bestellprozess. Sinnvoll ist, diese Prüfung in den regelmäßigen Compliance-Durchgang aufzunehmen, statt sie als Einmal-Aktion zu behandeln, denn Sortiment und Lagerfläche ändern sich. Wer heute unter der Schwelle liegt und morgen ein größeres Elektro-Lager bezieht, rutscht in die Pflicht.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Sortiment und Ihre Fläche die Rücknahmepflicht auslösen, und wie Sie Rückgabe-Seite und Symbol regelkonform einbinden, ordnen wir das im Rahmen unserer Compliance-Care mit ein. Schildern Sie uns Ihre Situation über das Kontaktformular, dann erläutern wir die Kriterien und ordnen Ihre Sortiments- und Flächensituation technisch ein, ohne juristische Bewertung; die verbindliche rechtliche Einschätzung trifft Ihre Kanzlei.

Fragen dazu?

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